AGB Westfalen IT

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 01.07.2020)

1.Allgemeines

Lieferungen und Leistungen der WESTFALEN IT erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und schließen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners aus. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden.

2. Vertragsabschluss

Angebote der WESTFALEN IT sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der WESTFALEN IT oder mit Beginn der Ausführung des Auftrags durch die WESTFALEN IT zustande. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die WESTFALEN IT ohne einen Nachweis 20% des Auftragswertes berechnen.

3. Liefer- und Leistungszeitangaben

Angaben zur Liefer- und Leistungszeit sind nur verbindlich, sofern sie von WESTFALEN IT schriftlich bestätigt worden sind und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.
Die Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn WESTFALEN IT an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt gehindert ist. Dauert der Verzug länger als 2 Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatz ist ausgeschlossen.

4. Zahlung

Die Rechnungsbeträge sind sofort zahlbar. Skontoabzug ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der WESTFALEN IT zulässig.
Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche sind ausgeschlossen.
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die WESTFALEN IT berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe monatlich zu verlangen. Der Verzug entsteht automatisch, wenn innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung kein Zahlungseingang bei der WESTFALEN IT feststellbar ist oder die auf der Rechnung vereinbarten Zahlungsfristen überschritten werden. Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Monat, indem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Waren oder Ausführung der entsprechenden Dienstleistungen seitens der WESTFALEN IT erfüllt ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden oder höherer Verzugszinsen bleibt gegen Nachweis durch die WESTFALEN IT ausdrücklich vorbehalten.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben alle gelieferten Erzeugnisse im Eigentum der WESTFALEN IT. Auf verlangen der WESTFALEN IT ist der Auftraggeber verpflichtet, die Erzeugnisse für die Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern.
An den durch WESTFALEN IT zu erbringenden Leistungen erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Bei Software besteht kein Anspruch auf die Herausgabe des Quellcodes.
Veräußert der Auftraggeber die im Eigentum der WESTFALEN IT stehende Erzeugnisse, so sind sich der Auftraggeber und die WESTFALEN IT einig, dass die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen mit ihrem Entstehen auf die WESTFALEN IT zu übertragen sind. Der Auftraggeber ist widerruflich ermächtigt, die an die WESTFALEN IT abzutretende Forderung für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die WESTFALEN IT ist berechtigt, die Abtretung an den Schuldner zu verlangen.

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass WESTFALEN IT alle für die Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig erhält und soweit für die Durchführung erforderlich notwendige Ansprechpartner beim Auftraggeber zur Verfügung stehen.
Alle in diesem Zusammenhang erbrachten Lieferungen und Leistungen des Auftraggebers sind für die WESTFALEN IT kostenfrei.
Der Auftraggeber garantiert, dass wenn WESTFALEN IT Software beim Auftraggeber installiert, dass er Lizenzen in zumindest der Anzahl erworben hat, mit der WESTFALEN IT zur Installation beauftragt ist. Der Auftraggeber garantiert, dass er entsprechend den Lizenzbestimmungen berechtigt ist, WESTFALEN IT mit einer solchen Dienstleistung zu beauftragen. Für den Fall der fehlenden oder mangelnden Lizenzierung der zu installierenden Software, stellt der Auftraggeber WESTFALEN IT von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.

7. Gewährleistung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich zu prüfen, ob die vertraglichen Leistungen offensichtliche Mängel aufweisen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach erfolgter Lieferung (Kaufvertrag) schriftlich der WESTFALEN IT mitzuteilen. Warenrücksendungen bedürfen der ausdrücklichen Anforderung der WESTFALEN IT.
Berechtigte Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, werden von der WESTFALEN IT unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach Wahl der Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf eigene Kosten behoben. Dabei sind mehrere Nachbesserungen zulässig.
Schlagen die Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Wird bei der Überprüfung durch die WESTFALEN IT festgestellt, dass kein berechtigter Mangel vorgelegen hat (z.B. Bedienungsfehler des Auftraggebers), so werden die Kosten der Überprüfung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Mängelansprüche gegen die WESTFALEN IT sind ausgeschlossen, wenn der Mangel entweder auf vom Auftraggeber bereitgestellte Information, auf Forderungen des Auftraggebers zur Ausführung des vertraglich definierten Leistung oder auf unautorisierte Eingriffe des Auftraggebers in Hardware und/oder Software basiert.
Jegliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung des Auftragsgegenstandes entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich durch die WESTFALENIT zugesichert wurde. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Ansprüche des Auftraggebers gegen WESTFALEN IT wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres.

8. Sonstiges

Ausschließlicher Gerichtsstand zwischen Auftraggeber und der WESTFALEN IT ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamm. Die WESTFALEN IT kann jedoch in jedem Fall den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Westfalen IT ∙ Inh. M. Ogorevc ∙ Uhlenfeld 7 b ∙ D-59075 Hamm ∙ Tel. 02381-97255- 0 ∙ Fax 02381-97255- 29
Spar- und Darlehnskasse Bockum-Hövel eG IBAN: DE25410610113615959001 BIC: GENODEM1HBH
Steuer-Nr. 322/5219/1685 ∙ USt.-ID- Nr. DE244836410