Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 01.07.2020)
1.Allgemeines
Lieferungen und Leistungen der WESTFALEN IT erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und schließen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners aus. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden.
2. Vertragsabschluss
Angebote der WESTFALEN IT sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der WESTFALEN IT oder mit Beginn der Ausführung des Auftrags durch die WESTFALEN IT zustande. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die WESTFALEN IT ohne einen Nachweis 20% des Auftragswertes berechnen.
3. Liefer- und Leistungszeitangaben
Angaben zur Liefer- und Leistungszeit sind nur verbindlich, sofern sie von WESTFALEN IT
schriftlich bestätigt worden sind und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen
ist.
Die Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn WESTFALEN
IT an
der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt gehindert ist. Dauert der Verzug länger
als 2 Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von
Schadenersatz ist ausgeschlossen.
4. Zahlung
Die Rechnungsbeträge sind sofort zahlbar. Skontoabzug ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung
der WESTFALEN IT zulässig.
Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung wegen etwaiger
Gegenansprüche sind
ausgeschlossen.
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die WESTFALEN IT
berechtigt,
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe monatlich zu verlangen. Der Verzug entsteht automatisch, wenn
innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung kein Zahlungseingang bei der WESTFALEN IT
feststellbar ist oder die auf der Rechnung vereinbarten Zahlungsfristen überschritten werden.
Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Monat, indem der Vertrag durch Versendung,
Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Waren oder Ausführung der entsprechenden
Dienstleistungen seitens der WESTFALEN IT erfüllt ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden oder
höherer Verzugszinsen bleibt gegen Nachweis durch die WESTFALEN IT ausdrücklich vorbehalten.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben alle gelieferten Erzeugnisse im Eigentum
der WESTFALEN IT. Auf verlangen der WESTFALEN IT ist der Auftraggeber verpflichtet, die
Erzeugnisse für die Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten gegen Beschädigung,
Zerstörung oder Verlust zu versichern.
An den durch WESTFALEN IT zu erbringenden Leistungen erhält der Auftraggeber ein nicht
ausschließliches Nutzungsrecht. Bei Software besteht kein Anspruch auf die Herausgabe des
Quellcodes.
Veräußert der Auftraggeber die im Eigentum der WESTFALEN IT stehende Erzeugnisse, so sind sich
der Auftraggeber und die WESTFALEN IT einig, dass die aus dem Weiterverkauf entstehenden
Forderungen mit ihrem Entstehen auf die WESTFALEN IT zu übertragen sind. Der Auftraggeber ist
widerruflich ermächtigt, die an die WESTFALEN IT abzutretende Forderung für deren Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen. Die WESTFALEN IT ist berechtigt, die Abtretung an den Schuldner zu
verlangen.
6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass WESTFALEN IT alle für die Ausführung der
vereinbarten Tätigkeiten notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig erhält und soweit
für die Durchführung erforderlich notwendige Ansprechpartner beim Auftraggeber zur Verfügung
stehen.
Alle in diesem Zusammenhang erbrachten Lieferungen und Leistungen des Auftraggebers sind für die
WESTFALEN IT kostenfrei.
Der Auftraggeber garantiert, dass wenn WESTFALEN IT Software beim Auftraggeber installiert, dass
er Lizenzen in zumindest der Anzahl erworben hat, mit der WESTFALEN IT zur Installation
beauftragt ist. Der Auftraggeber garantiert, dass er entsprechend den Lizenzbestimmungen
berechtigt ist, WESTFALEN IT mit einer solchen Dienstleistung zu beauftragen. Für den Fall der
fehlenden oder mangelnden Lizenzierung der zu installierenden Software, stellt der Auftraggeber
WESTFALEN IT von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
7. Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich zu prüfen, ob die vertraglichen Leistungen
offensichtliche Mängel aufweisen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7
Kalendertagen nach erfolgter Lieferung (Kaufvertrag) schriftlich der WESTFALEN IT mitzuteilen.
Warenrücksendungen bedürfen der ausdrücklichen Anforderung der WESTFALEN IT.
Berechtigte Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, werden von der WESTFALEN
IT
unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach Wahl der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung auf eigene Kosten behoben. Dabei sind mehrere Nachbesserungen zulässig.
Schlagen die Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der
Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen.
Wird bei der Überprüfung durch die WESTFALEN IT festgestellt, dass kein berechtigter Mangel
vorgelegen hat (z.B. Bedienungsfehler des Auftraggebers), so werden die Kosten der Überprüfung
dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Mängelansprüche gegen die WESTFALEN IT sind ausgeschlossen, wenn der Mangel entweder auf vom
Auftraggeber bereitgestellte Information, auf Forderungen des Auftraggebers zur Ausführung des
vertraglich definierten Leistung oder auf unautorisierte Eingriffe des Auftraggebers in Hardware
und/oder Software basiert.
Jegliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund
unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung des
Auftragsgegenstandes entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen. Ansprüche wegen
Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall
eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich durch die WESTFALENIT zugesichert wurde.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Ansprüche des Auftraggebers gegen WESTFALEN IT wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines
Jahres.
8. Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand zwischen Auftraggeber und der WESTFALEN IT ist – soweit gesetzlich
zulässig – Hamm. Die WESTFALEN IT kann jedoch in jedem Fall den Auftraggeber an seinem
allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten, wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
Spar- und Darlehnskasse Bockum-Hövel eG IBAN: DE25410610113615959001 BIC: GENODEM1HBH
Steuer-Nr. 322/5219/1685 ∙ USt.-ID- Nr. DE244836410